(1) Die innnow GmbH („innnow“) stellt Krankenhäusern, Klinikverbünden und vergleichbaren Einrichtungen eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung („Software“) zur Durchführung, Strukturierung und Auswertung interner Rückmeldungen und digitaler Erhebungen zur Verfügung.
(2) Die Software dient der internen Bewertung von digitalen Systemen, Prozessen und organisatorischen Abläufen, der Erhebung von Feedback von Beschäftigten und weiteren vom Kunden zur Teilnahme bestimmten Personen, der Strukturierung und Nachverfolgung daraus abgeleiteter Maßnahmen sowie der Zusammenführung und Darstellung objektiver System-, Nutzungs- und Kennzahlendaten, die der Kunde bereitstellt oder hochlädt, in Dashboards und Auswertungen. Sie ist kein Medizinprodukt und nicht zur Verarbeitung von Patienten- oder Gesundheitsdaten bestimmt.
(3) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen innnow und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
(4) Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn innnow ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.
(1) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie ggf. beigefügten Leistungsbeschreibungen (z. B. Modulübersichten, Reportingbeschreibungen). Diese Unterlagen sind maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit der Software.
(2) Öffentliche Darstellungen der Software (z. B. Website, Präsentationen, Marketingunterlagen) sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.
(1) innnow entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen anpassen, ändern oder ergänzen, sofern keine wesentlichen Kernfunktionen entfallen und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
(2) Führt eine Änderung ausnahmsweise zu einer erheblichen und unzumutbaren Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit für den Kunden, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. innnow informiert den Kunden in diesem Fall in Textform über die Änderung und das Kündigungsrecht.
(1) Angebote von innnow sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von innnow annimmt oder innnow eine Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt.
(3) Vertragsbestandteile sind das Angebot, diese AGB, die Auftragsbestätigung sowie – falls vereinbart – ein Rahmenvertrag und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(4) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (a) das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, (b) ein etwaiger Rahmenvertrag, (c) der AVV, letzterer geht für datenschutzrechtliche Sachverhalte stets vor, (d) diese AGB.
(1) innnow gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugang zur Software über das Internet.
(2) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Module, Anzahl teilnahmeberechtigter Personen, Auswertungsumfang, Benchmarking) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Optionale KI-gestützte Funktionen stehen nur nach Freischaltung gemäß § 7 des AVV zur Verfügung; die dortigen Schutzvorgaben gelten vorrangig.
(4) Nicht Bestandteil der Standardleistung sind insbesondere:
(1) Die vom Kunden in der Software erfassten oder hochgeladenen Inhalte und Daten (z. B. Antworten, Bewertungen, Kommentare, importierte System- und Kennzahlendaten) sowie daraus erzeugte Exporte und Berichte stehen inhaltlich dem Kunden zu. Der Kunde kann diese im Rahmen der angebotenen Exportfunktionen für eigene Zwecke nutzen.
(2) Die Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Algorithmen, Auswertungslogiken, Datenmodellen, Visualisierungen und Fragekatalogen verbleiben bei innnow.
(3) Personenbeziehbare Rohdaten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verarbeitet und nicht zu eigenen Zwecken von innnow genutzt. § 11 bleibt unberührt.
(1) innnow strebt eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der Software von 99 % an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund höherer Gewalt, Fremdverschulden, Störungen im öffentlichen Internet oder wegen angekündigter Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist. Ein verbindliches Service Level ist nur geschuldet, wenn es im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9–18 Uhr) durchgeführt. Wartungen mit absehbarer Unterbrechung von mehr als 15 Minuten während der Geschäftszeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
(3) Bei Störungen bemüht sich innnow um eine angemessene Reaktion und Fehlerbehebung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle mit der Software durchgeführten Erhebungen sowie die von ihm bereitgestellten oder hochgeladenen Daten datenschutzrechtlich, arbeitsrechtlich und organisatorisch zulässig sind. innnow übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software bereit (z. B. Internetzugang, aktuelle Browser, geeignetes Endgerät, sichere Netzwerke).
(3) Der Kunde stellt sicher, dass über die Software keine Patienten-, Behandlungs- oder Gesundheitsdaten eingegeben, hochgeladen oder verarbeitet werden.
(4) Der Kunde darf weiteren Personen, insbesondere externen Teilnehmenden, einen allgemeinen oder anonymen Zugangslink zu einzelnen Erhebungen zur Verfügung stellen, sofern die Erhebung nicht auf die Verarbeitung von Patienten-, Behandlungs- oder Gesundheitsdaten gerichtet ist. Der Kunde gestaltet Fragen und Hinweise so, dass keine solchen Angaben verlangt werden; Abs. 3 bleibt unberührt.
(5) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zur Software erhalten. Der Kunde informiert innnow unverzüglich, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.
(6) Der Kunde stellt innnow von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten aus diesem § 5 oder einer rechtswidrigen Nutzung der Software beruhen, und erstattet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. innnow informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ohne Abstimmung mit dem Kunden keine Anerkenntnisse ab.
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Unternehmen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht an Dritte außerhalb der eigenen Organisation weitergeben, nicht dekompilieren oder zurückentwickeln und keine technischen Schutzmechanismen umgehen. Die Bereitstellung anonymer Teilnahmelinks nach § 5 Abs. 4 gilt nicht als Weitergabe in diesem Sinne.
(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und wird der offene Betrag trotz Mahnung nicht ausgeglichen, ist innnow berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich ist.
(2) innnow berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden und informiert den Kunden grundsätzlich vorab in Textform über eine geplante Sperre.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus. Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum.
(3) innnow kann die Preise einmal jährlich mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum an die Entwicklung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Infrastruktur- und Lizenzkosten) anpassen; Kostensenkungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kostensteigerungen. innnow informiert den Kunden über jede Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt in Textform. Der Kunde kann einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit weiter; eine Verlängerung darüber hinaus erfolgt nur bei Einigung auf neue Konditionen.
(4) Der Kunde kann gegen Forderungen von innnow nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; das Recht, wegen Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstattet.
(3) Nach Vertragsende wird der Zugang zur Software deaktiviert. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit Datenexporte über die bereitgestellten Exportfunktionen (CSV, Excel, JSON) vornehmen. Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende richten sich nach § 9 des AVV; das dortige Wahlrecht des Kunden bleibt unberührt.
(1) innnow gewährleistet die Bereitstellung der Software im beschriebenen Funktionsumfang.
(2) Geringfügige Beeinträchtigungen, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Nutzung der Software haben, stellen keinen Mangel dar.
(3) Beeinträchtigungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs von innnow liegt (z. B. Störungen im Netzwerk oder in der IT des Kunden, Internetzugang, Endgeräte), gelten nicht als Mangel der Software.
(1) innnow haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet innnow nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Software ist nicht dazu bestimmt, medizinische Entscheidungen zu unterstützen oder zu ersetzen. innnow übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die entgegen dieser Regelung auf Basis der Software getroffen werden.
(5) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Abs. 2 ist je Schadensereignis und insgesamt je Vertragsjahr auf die Höhe der innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des ersten Schadensereignisses gezahlten Nettovergütung des Kunden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht in Fällen des Abs. 1.
(1) innnow darf aus den im Auftrag verarbeiteten Daten anonymisierte, aggregierte und nicht einrichtungsbezogen identifizierbare Kennzahlen bilden und diese für einrichtungsübergreifende Vergleichsauswertungen (Benchmarking) sowie die Verbesserung ihrer Leistungen verwenden. Einzelheiten, Schutzvorgaben und das jederzeitige Widerspruchsrecht des Kunden regelt § 2 Abs. 3 des AVV.
(2) Auf Wunsch des Kunden kann innnow vor Vertragsende einen Export aggregierter, nicht personenbezogener Auswertungsergebnisse zur Verfügung stellen, die der Kunde anschließend für eigene Verbesserungsprozesse weiternutzen kann.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch innnow erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) und auf Grundlage des zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).
(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für vertragliche Zwecke. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.
(1) innnow darf den Kunden mit Name und Logo in üblicher Weise als Referenz nennen (z. B. auf der Website und in Präsentationen), sofern der Kunde nicht widerspricht.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; sie wird dann – soweit zumutbar – künftig nicht mehr verwendet.
(3) Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere Pressemitteilungen oder Fallstudien, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
(1) innnow kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, neue Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklungen der Software). Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(2) Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich berühren (z. B. redaktionelle Anpassungen oder gesetzlich veranlasste Änderungen), werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Änderungen, die wesentliche Rechte oder Pflichten des Kunden betreffen (insbesondere Leistungsumfang, Vergütungsstruktur oder Haftung), bedürfen der Zustimmung des Kunden in Textform.
(4) Führt eine Änderung nach Abs. 2 zu einer spürbaren Verschlechterung der Position des Kunden, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform kündigen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der innnow GmbH.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.