Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der innnow GmbH

Gültig ab: 01.01.2025

§ 1 – Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung

(1) Die innnow GmbH („innnow“) stellt Krankenhäusern, Klinikverbünden und vergleichbaren Einrichtungen eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung („Software“) zur Durchführung, Strukturierung und Auswertung interner Rückmeldungen und digitaler Erhebungen zur Verfügung.

(2) Die Software dient ausschließlich der internen Bewertung von digitalen Systemen, Prozessen und organisatorischen Abläufen sowie der Erhebung von Feedback von Beschäftigten. Sie ist kein Medizinprodukt und nicht zur Verarbeitung von Patienten- oder Gesundheitsdaten bestimmt.

(3) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen innnow und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

(4) Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn innnow ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.

§ 1a – Beschaffenheit der Software

(1) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie ggf. beigefügten Leistungsbeschreibungen (z. B. Modulübersichten, Reportingbeschreibungen). Diese Unterlagen sind maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit der Software.

(2) Öffentliche Darstellungen der Software (z. B. Website, Präsentationen, Marketingunterlagen) sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.

§ 1b – Änderungen der Software

(1) innnow entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen anpassen, ändern oder ergänzen, sofern keine wesentlichen Kernfunktionen entfallen und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(2) Führt eine Änderung ausnahmsweise zu einer erheblichen und unzumutbaren Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit für den Kunden, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. innnow informiert den Kunden in diesem Fall in Textform über die Änderung und das Kündigungsrecht.

§ 2 – Vertragsschluss

(1) Angebote von innnow sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von innnow annimmt oder innnow eine Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt.

(3) Vertragsbestandteile sind das Angebot, diese AGB, die Auftragsbestätigung sowie – falls vereinbart – ein Rahmenvertrag und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 3 – Leistungsumfang

(1) innnow gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugang zur Software über das Internet.

(2) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Module, Anzahl teilnahmeberechtigter Personen, Auswertungsumfang) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Nicht Bestandteil der Standardleistung sind insbesondere:

§ 3a – Kundeninhalte und Rechte an Ergebnissen

(1) Die vom Kunden in der Software erfassten Inhalte (z. B. Antworten, Bewertungen, Kommentare) sowie daraus erzeugte Exporte und Berichte stehen inhaltlich dem Kunden zu. Der Kunde kann diese im Rahmen der angebotenen Exportfunktionen für eigene Zwecke nutzen.

(2) Die Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Algorithmen, Auswertungslogiken, Datenmodellen, Visualisierungen und Fragekatalogen verbleiben bei innnow.

(3) innnow ist berechtigt, vollständig anonymisierte und nicht rückführbare Inhalte zur Optimierung und Weiterentwicklung der in der Software verwendeten fachlichen Strukturen, Bewertungsmodelle und Analysegrundlagen zu nutzen. Ein Rückschluss auf einzelne Personen oder auf den Kunden ist dabei ausgeschlossen.

(4) Personenbeziehbare Rohdaten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verarbeitet und nicht zu eigenen Zwecken von innnow genutzt.

§ 4 – Verfügbarkeit und Support

(1) innnow strebt eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der Software von 98 % an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund höherer Gewalt, Fremdverschulden, Störungen im öffentlichen Internet oder wegen angekündigter Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist.

(2) Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9–18 Uhr) durchgeführt. Wartungen mit absehbarer Unterbrechung von mehr als 15 Minuten während der Geschäftszeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.

(3) Bei Störungen bemüht sich innnow um eine angemessene Reaktion und Fehlerbehebung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

§ 5 – Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle mit der Software durchgeführten Erhebungen datenschutzrechtlich, arbeitsrechtlich und organisatorisch zulässig sind. innnow übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software bereit (z. B. Internetzugang, aktuelle Browser, geeignetes Endgerät, sichere Netzwerke).

(3) Der Kunde stellt sicher, dass über die Software keine Patienten- oder Gesundheitsdaten eingegeben oder verarbeitet werden.

(4) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zur Software erhalten. Der Kunde informiert innnow unverzüglich, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.

§ 6 – Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Unternehmen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht an Dritte außerhalb der eigenen Organisation weitergeben, nicht dekompilieren oder zurückentwickeln und keine technischen Schutzmechanismen umgehen.

§ 6a – Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und wird der offene Betrag trotz Mahnung nicht ausgeglichen, ist innnow berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich ist.

(2) innnow berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden und informiert den Kunden grundsätzlich vorab in Textform über eine geplante Sperre.

§ 7 – Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus. Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum.

(3) innnow kann die Preise einmal jährlich an die allgemeine Preisentwicklung anpassen (z. B. auf Basis des Verbraucherpreisindex). Übersteigt eine geplante Preiserhöhung 10 % des aktuell gültigen Preises, informiert innnow den Kunden mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Änderungszeitpunkt in Textform. Der Kunde kann der Preiserhöhung innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit weiter; eine Verlängerung darüber hinaus erfolgt nur bei Einigung auf neue Konditionen.

§ 8 – Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstattet.

(3) Nach Vertragsende wird der Zugang zur Software deaktiviert. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, während der Vertragslaufzeit erforderliche Datenexporte vorzunehmen. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach dem AVV.

§ 9 – Gewährleistung

(1) innnow gewährleistet die Bereitstellung der Software im beschriebenen Funktionsumfang.

(2) Geringfügige Beeinträchtigungen, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Nutzung der Software haben, stellen keinen Mangel dar.

(3) Beeinträchtigungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs von innnow liegt (z. B. Störungen im Netzwerk oder in der IT des Kunden, Internetzugang, Endgeräte), gelten nicht als Mangel der Software.

§ 10 – Haftung

(1) innnow haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet innnow nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die Software ist nicht dazu bestimmt, medizinische Entscheidungen zu unterstützen oder zu ersetzen. innnow übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die entgegen dieser Regelung auf Basis der Software getroffen werden.

§ 11 – Nutzung anonymisierter Daten

(1) innnow ist berechtigt, vollständig anonymisierte und nicht rückführbare Daten aus der Nutzung der Software zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software sowie für interne Analysen und aggregierte Auswertungen zu verwenden.

(2) Ein Rückschluss auf einzelne Personen oder auf den Kunden ist hierbei ausgeschlossen.

§ 12 – Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch innnow erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) und auf Grundlage des zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für vertragliche Zwecke.

§ 13 – Referenzen und Logonutzung

(1) innnow darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nur verwenden, wenn der Kunde dem zuvor in Textform zugestimmt hat.

(2) Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen. Bereits veröffentlichte Referenzen werden dann – soweit zumutbar – künftig nicht mehr verwendet.

§ 14 – Änderungen dieser AGB

(1) innnow kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, neue Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklungen der Software). Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

(2) Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird innnow in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.

(3) Führt eine Änderung zu einer spürbaren Verschlechterung der Position des Kunden (z. B. neue zusätzliche Pflichten oder eine Preisänderung von mehr als 10 %), kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform kündigen.

§ 15 – Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der innnow GmbH.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.